StartWissenPPWR-Betroffenheits-Check

Self-Check · 3 Minuten

Was verlangt die PPWR von Ihnen?

Die EU-Verpackungsverordnung gilt seit dem 12. August 2026 und betrifft jeden, der Verpackungen in Verkehr bringt – auch reine Geschäftskundenbetriebe über Kartonagen und Paletten. Sieben Fragen zeigen Ihnen, wo Ihre Nachweise stehen und was als Nächstes ansteht. Keine Rechtsberatung.

Frage 1 von 70% ausgefüllt

Bringen Sie Verpackungen in Verkehr?

Gemeint ist jede Verpackung, die Ihr Haus verlässt — auch Kartonagen, Füllmaterial und Paletten im reinen Geschäftskundenversand.

Alle Angaben bleiben auf Ihrem Gerät, bis Sie sich aktiv für den Ergebnisversand entscheiden. Erst dann werden Ihre Angaben zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse verarbeitet. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahme) in Verbindung mit Ihrer Einwilligung. Keine Rechtsberatung.