StartWissenGreenwashing-Betroffenheits-Check

Self-Check · 3 Minuten

Halten Ihre Umweltaussagen dem neuen UWG stand?

Acht Fragen zu Werbeaussagen, Siegeln, Belegen und bedruckten Beständen. Sie erhalten eine Einordnung, einen Reifegrad Ihrer Nachweislage und die Punkte, die als Nächstes anstehen. Die neuen Regeln gelten ab dem 27. September 2026 – ohne Schwellenwert und ohne Aufbrauchfrist. Das Ergebnis ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Frage 1 von 80% ausgefüllt

Werben Sie mit Umweltbezug?

Gemeint ist jede Aussage, die Ihrem Produkt, Ihrer Marke oder Ihrem Unternehmen eine positive oder geringere Umweltwirkung zuschreibt — in Text, Bild oder Siegel. Auch „nachhaltig“ im Claim auf der Startseite zählt.

Alle Angaben bleiben auf Ihrem Gerät, bis Sie sich aktiv für den Ergebnisversand entscheiden. Erst dann werden Ihre Angaben zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse verarbeitet. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahme) in Verbindung mit Ihrer Einwilligung. Keine Rechtsberatung.